Präambel
Der seniOrenstift ist ein deutschsprachiger CoD4:MW-Clan für SpielerInnen ab 30 Jahren. Wir erteilen jeder Form von Radikalismus und/oder Extremismus im Online-Gaming eine klare Absage. Für uns stehen Spaß, das gemeinsame Spiel im Team und der Kontakt untereinander an erster Stelle. Wir legen besonderen Wert auf guten Stil, niveauvolle Umgangsformen und gegenseitige Toleranz. Für uns gewinnt und verliert immer das ganze Team, nie ein einzelner Spieler. Wir spielen stets fair und unterstützen uns gegenseitig beim Erreichen eines gemeinsamen Zieles.
§ 1
Jeder Stiftler ist für die Umsetzung und Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich, und verpflichtet sich dazu, diese jederzeit nach innen und außen zu vertreten.
§ 2
Respektvolles Auftreten gegenüber anderen Clans und Spielern wird grundsätzlich erwartet. Wir dulden keinerlei Beschimpfungen und Beleidigungen, weder im Spiel noch an anderer Stelle.
§ 3
Das Mindestalter im seniOrenstift beträgt 30 Jahre.
§ 4
Mitglieder im seniOrenstift dürfen grundsätzlich keinem anderen Clan angehören.
§ 5
Jedes Mitglied im seniOrenstift verpflichtet sich, den Clan-Tag in den Farben Rot und Weiß zu tragen.
§ 6
Das Verwenden von Programmen die den Spielfluss zum eigenen Vorteil beeinflussen (Cheaten) ist verboten.
§ 7
Alle im Stift anfallenden Kosten sind Gemeinschaftskosten, und werden dem zu Folge auch gemeinschaftlich getragen. Die Verantwortung für die Clan-Kasse obliegt dem Kassenwart.
§ 8
Das Praktikum im seniOrenstift beläuft sich
auf einen Zeitraum von 8 Wochen.
Jedem Praktikanten wird für diese Zeit aus den Reihen der Vollmitglieder ein
Pate zur Seite gestellt, der ihm mit Rat und Tat zur Seite steht.
Nach Ablauf des Praktikums entscheiden die Vollmitglieder in einer Abstimmung
über die Festeinstellung in den seniOrenstift.
Das Vorhandensein von CoD4:MW wird bei Aufnahme des Praktikums vorausgesetzt.
§ 9
Eine wiederholte Missachtung der Paragraphen dieser Hausordnung sowie seiner Präambel kann zum Ausschluss aus dem Clan führen.
§ 10
sOs|Huelli ist die Verwendung von Handgranaten (ausgenommen Nebelgranaten) untersagt, solange er sich nicht mindestens 100 Yards vor der Spitze der Angriffswelle befindet.
02.12.2007, Die Heimleitung